Abrechnung privat oder mit Kranken- / Pflegekasse möglich.
Im Rahmen der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI ist eine Übernahme
der Kosten durch die Pflegekassen gewährleistet (ab Pflegegrad 2).
Voraussetzung: Eine Pflegeperson ist mindestens ein halbes Jahr
bei der Pflegekasse angemeldet. Sie erhalten Pflegegeld !
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach.
Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes besteht die Möglichkeit, bis zu 20% der
Betreuungsleistungen als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich abzusetzen.
(bis zu 4000.- € auch ohnen PG oder bei PG 1)